Update 08.06.2020

 

Sehr geehrte Eltern,

 

ich möchte Ihnen im Anschluss an die heutige Schulpflegschaftssitzung einige weitergehende Informationen bzgl. des bevorstehenden Starts des „Regelunterrichts“ zum 15.06.2020 mitteilen:

 

Allgemeines

Der vorliegende angepasste Hygieneplan beinhaltet die Verhaltensregeln für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Gäste der Schule ab dem 15.06.2020.

 

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die erkennbare Erkrankungssymptome zeigen, dürfen das Gebäude nach wie vor nicht betreten.

 

Die Klassenräume der Schule werden einer täglichen Grundreinigung unterzogen. Desinfektionsmaßnahmen am Mobiliar sowie an Kontaktflächen sind nach den Vorgaben der Bezirksregierung in der organisatorischen Verantwortung des Immobilien-Management-Duisburg (IMD) durchgeführt worden und werden weiterhin durchgeführt.

 

In allen genutzten Klassenräumen sowie in den Toiletten stehen Waschmöglichkeiten für die Hände zur Verfügung. Eine Desinfektion der Hände ist beim Betreten der Klassenräume vorgeschrieben.

 

Übergeordnete gesetzliche Bestimmungen sind hiervon unberührt und müssen eingehalten werden!

 

Zugang zum Schulgelände und Gebäude

Wir haben den Zugang zum Schulgelände und Gebäude wie folgt geregelt:

 

Das Schulgelände kann und soll nur über den Hauptzugang an der Tonstraße betreten werden. Den Klassen werden Aufstellplätze zugewiesen. Die LehrerInnen holen die Schülerinnen und Schüler zum Unterrichtsbeginn an dem jeweiligen zugewiesenen Aufstellplatz ab, sodass ein möglichst geregelter Zugang zu den Klassenräumen gewährleistet werden kann.

 

Zugang zu den Klassenräumen

Die Schülerinnen und Schüler betreten das Gebäude nur in Begleitung ihrer KlassenlehrerInnen.

 

Unmittelbar nach Betreten des Gebäudes desinfizieren die Lehrerinnen die Hände der Schülerinnen und Schüler mit einer mitgeführten Sprühflasche. Die KlassenlehrerInnen ordnen den Schülerinnen und Schülern in den Klassenräumen feste Sitzplätze zu und dokumentieren die Sitzordnung.

 

Die Schülerinnen und Schüler, welche nicht im Offenen Ganztag/VHT betreut werden, verlassen mit der Lehrerin/dem Lehrer über den unteren Schulhof das Schulgebäude und gehen durch den Ausgang an der Hohenzollernstraße nach Hause.

 

Verhalten im Gebäude

Die Abstandsregel (1,5 m) ist auf dem Schulhof und auf einem Toilettengang zu Schülerinnen und Schülern anderer Klassen zwingend einzuhalten, d.h. auch, dass es nicht zu einer Durchmischung von unterschiedlichen Klassen kommen darf (bspw. auf dem Schulhof). Auch sind allgemeine Hygieneregeln, wie z.B. die „Nies-Etikette“, einzuhalten.

 

Es besteht keine allgemeine Maskenpflicht, allerdings hat das MSB NRW mit der SchulMail vom 05.06.2020  folgendes verfügt:

 

Wo dies aufgrund der organisatorischen oder baulichen Gegebenheiten nicht sicherzustellen ist (Trennung der Lerngruppen), gilt auf den Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das Abstandsgebot und, sofern unvermeidbar, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.“

 

Das Kollegium der GGS Tonstraße hat sich darauf verständigt, die Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen, auf den Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin aufrecht zu erhalten.

 

Unterrichtsplanungen

 

Die Jahrgänge erhalten vom 15.06.2020 – 26.06.2020 wie folgt Unterricht:

 

1. Schuljahr: 18 Unterrichtsstunden

2. Schuljahr: 18 Unterrichtsstunden

3. Schuljahr: 21 Unterrichtsstunden

4. Schuljahr: 22 Unterrichtsstunden

 

 

Aus Gründen der Reduzierung einer Ansteckungsgefahr und von begrenzten personellen Ressourcen werden folgende Fächer vorerst nicht unterrichtet: Religion, Musik, Sport, Schwimmen, Englisch. (Der Herkunftssprachliche Unterricht kann zunächst aufgrund einer eventuellen Durchmischung der Lerngruppe ebenfalls im Präsenzunterricht nicht erfolgen.)

 

Krankmeldung Schüler

Die SuS werden durch die Eltern per Mail krankgemeldet. Das Fehlen eines/r Schülers/in wird durch den Klassenlehrer dokumentiert.

 

Krankmeldung Lehrer/Vertretungsunterricht

Aufgrund der angespannten Personalsituation behält die bisher umgesetzte Regelung des Vertretungsunterrichts ihre Gültigkeit. Bei Krankheit/Ausfallen des/der KlassenlehrerIn fällt der Unterricht für die Klasse ersatzlos aus. Eltern werden vor Unterrichtsbeginn durch die Klassenlehrerin über I-serv entsprechend informiert. Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigen und regelmäßig, vor allem morgens, Ihr Iserv-Email-Postfach zu überprüfen.

 

Videokonferenzgestützter Unterricht

Ab dem 15.06.2020 wird kein videokonferenzgestützer Unterricht für die Klassen 1-4 mehr erteilt.

Eine Ausnahme bilden die Schülerinnen und Schüler, welche aus gesundheitlichen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. Diese Schüler werden durch die Kolleginnen im Lernen auf Distanz begleitet, welche momentan nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

 

Zeugnisausgabe

Da der „Regelunterricht“ ab dem 15.06.2020 umgesetzt wird, können die Zeugnisse im Schuljahr 2019/2020 wie in den vergangenen Schuljahren an die Erziehungsberechtigten ausgeteilt werden. Die Eltern erhalten die Zeugniskopie am 24.06.2020. Die KlassenlehrerInnen räumen die Möglichkeit zur Rücksprache ein. Am 26.06.2020 erhalten die Erziehungsberechtigten das Originalzeugnis im Austausch gegen die unterschriebene Zeugniskopie.

 

Elterngespräche

Eltern betreten das Schulgebäude nur nach Aufforderung bzw. auf Anweisung der Mitarbeiter der Schule. Anfragen/persönliche Gespräche mit KlassenlehrerInnen, der Schulleitung, dem Sekretariat werden auf ein Mindestmaß reduziert und nach Möglichkeit per Telefon bzw. Videotelefonat durchgeführt.

  

Verabschiedungsfeier 4. Schuljahre / Einschulungsfeier 1. Schuljahre

Die angestrebte Planung bleibt bis auf Weiteres unverändert und besitzt weiterhin Gültigkeit.

 

Offene Ganztagsgrundschule

Unter Beachtung der an der Schule vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten wird auch der OGGS-Betrieb wieder aufgenommen. Die Grundlage für die Wiederaufnahme bilden bestehende und tragfähige Hygienemaßstäbe. Der OGGS wird am Schulstandort bis zum 26.06.2020 aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten die OGGS nur bis zu der Endzeit 15.00 Uhr anbieten können.

Eine Verpflegung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Offenen Ganztags wird vor den Sommerferien nicht erfolgen.

 

Die Leitung des OGGS und die Schulleitung werden in den kommenden Wochen gemeinsam mit dem Caterer ein tragfähiges Konzept bzgl. der Verpflegung der „OGGS-Kinder“ erarbeiten, welches dann zum kommenden Schuljahr 2020/2021 umgesetzt werden kann.

 

Wir hoffen, dass die Schülerinnen und Schüler die kommenden zwei Unterrichtswochen in der Schule in einem relativ „normalen“ schulischen Alltag verbringen können. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir die kommenden Wochen mit den Schülerinnen und Schülern und mit Ihnen als Erziehungsberechtigte gemeinsam gut meistern werden.

Das erstellte Konzept und die Erfahrungen können, vorbehaltlich der Vorgaben durch das Ministerium zum kommenden Schuljahr, als Muster/Grundlage für die Unterrichtsplanung, welche wir schon jetzt für das auf uns zu kommende Schuljahr 2020/2021 anstreben, dienen.

 

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Alexander Puy-Merks


Update: 08.05.2020

 

Sehr geehrte Eltern der Klassen 1-4,

 

die vierten Schuljahre haben am Donnerstag und Freitag die ersten Schritte in den Präsenzunterricht unternommen. Die Schülerinnen und Schüler sind sehr diszipliniert und besonnen mit dieser besonderen Situation umgegangen. Die SchülerInnen und Lehrerinnen haben sich sehr über das Wiedersehen nach dieser langen Zeit gefreut und sich zunächst von den vielfältigen Eindrücken der letzten Tage und Wochen erzählt und berichtet.

 

Ich möchte Ihnen auf diesem Wege aber auch mitteilen, welche Informationen für die kommenden Wochen bzgl. des Präsenzunterrichts und des Lernens auf Distanz auf der gestrigen Videokonferenz mit den Mitgliedern der Schulpflegschaft thematisiert und besprochen wurden.

 

Auf die neuerliche Email des MSB, welche keine nennenswerten neuen Informationen bezüglich des Präsenzunterrichts an den Grundschulen enthielt, gehe ich an dieser Stelle nicht ein.

 

Informationen zum Start des Präsenzunterrichts für die Jahrgänge 1-4

Die KlassenlehrerInnen haben die Eltern bereits am 08.05.2020 per Mail über die weiteren Planungsschritte bzgl. des Präsenzunterrichts für die Jahrgänge 1-4 informiert.

 

In der Informationsemail der Kolleginnen und Kollegen sind folgende Aspekte thematisiert werden:

 

Präsenzunterrichtstag der jeweiligen Klasse, Startzeit des Unterrichts der jeweiligen Lerngruppe, Aufstellplatz der Lerngruppe, Tage für den videogestützten Unterricht, krankheitsbedingter Ausfall der/des Klassenlehrerin/s, etc.

 

Sollten Sie zu diesen Sachverhalten noch Fragen haben, dann können Sie sich gerne an die entsprechenden KlassenlehrerInnen wenden.

 

Krankheitsbedingter Unterrichtsausfall

Aufgrund der momentan bestehenden personellen Ausstattung der GGS Tonstraße kann ausschließlich die Notbetreuung, der videokonferenzgestützte Unterricht (2xwöchentlich) und der Präsenzunterricht erteilt werden.

 

Ferner kann es bei einem krankheitsbedingten Ausfall einer KollegIn (Präsenzunterricht) unter Umständen keine Möglichkeit geben, diesen Unterrichtsausfall zu kompensieren. Sollte keine Vertretungslösung durch die Schulleitung gefunden werden, hat das Kollegium sich im Rahmen einer Dienstbesprechung auf folgendes Vorgehen verständigt:

  • die KollegIn, welche im Präsenzunterricht eingesetzt ist, schreibt im Krankheitsfall per Email die entsprechenden Eltern über iServ an.
  • Die Eltern werden gebeten, an jedem Präsenzunterrichtstag bis zu den Sommerferien vor Unterrichtsbeginn das Emailpostfach auf neue Emailnachrichten zu überprüfen.
  • SuS, die dennoch zur Schule kommen, werden zunächst durch die Mitarbeiter der Notbetreuung aufgefangen. Die Eltern werden kontaktiert und die Kinder gehen im Anschluss wieder nach Hause.

Förderung auf Distanz

Das Kollegium hat in der vergangenen Dienstbesprechung ein Konzept erarbeitet, wie einigen Schülerinnen und Schülern eine zusätzliche Förderung ermöglicht werden kann. Dies ist möglich, da wir Kolleginnen haben, die momentan einem Beschäftigungsverbot unterliegen und so einige Stunden für eine sehr dosierte Förderung zur Verfügung stehen.

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden mit den Kolleginnen, welche die Förderungen durchführen, auf die entsprechenden Eltern zugehen. Diese Förderung stellt ein freiwilliges/zusätzliches Angebot für einzelne Schülerinnen und Schüler dar. Die Förderzeiten bzw. die genaueren Planungen bzgl. der Förderung werden von den Förderlehrern mit den jeweiligen KlassenlehrerInnen im Einzelnen abgesprochen und den betreffenden Eltern mitgeteilt.

 

Elternsprechtag in den Jahrgängen 1-3

Das Kollegium hat sich darauf verständigt, in diesem Schulhalbjahr einen reduzierten Elternsprechtag durchzuführen. Dies bedeutet, dass die Kolleginnen gezielt Eltern zu einem Telefon- bzw. Videokonferenztermin einladen werden. Darüber hinaus haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, um einen Gesprächstermin zu bitten. Es wird jedoch keine festgelegte Elternsprechwoche durchgeführt werden.

 

Zeugnisse

Sobald die Schulleitung durch die Schulaufsicht Informationen bzgl. der Zeugnisse zum Schuljahresende erhält, werden diese umgehend an die Eltern weitergegeben.

 

Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern für den Präsenzunterricht

Krankmeldungen für den jeweiligen Präsenzunterrichtstag erfolgen an den bzw. die KlassenlehrerIn per Email (iServ).

 

Pflichtige und freiwillige schulische Veranstaltungen (Auszüge aus der Email vom 14.04.2020/MSB)

In der SchulMail Nr. 14 wurde ausgeführt, dass die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in der kommenden Woche zunächst alle weiterführenden Schulen betrifft, die Vorbereitungen auf Prüfungen und auf Abschlüsse vornehmen sowie Prüfungen abnehmen.

 

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend.

 

Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern

 

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

 

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

 

Insbesondere bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht – unabhängig vom Lebensalter – grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19):

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
  • Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
  • Chronische Lebererkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Diabetis mellitus
  • Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

Ich bitte, die Eltern entsprechend der Vorgaben der Landesregierung NRW zu informieren.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein erholsames Wochenende!

 

Und nach dem Wochenende wünsche ich Ihren Kindern und dem Kollegium einen guten Start in den Präsenzunterricht mit allen Jahrgängen bis zu den Sommerferien! Gemeinsam werden wir die Aufgaben, dies sich uns stellen bewältigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Alexander Puy-Merks


Update: 30.04.2020

 

Liebe Eltern,

ich möchte Ihnen im Rahmen dieser Email das weitere Vorgehen in Bezug auf den Wiederbeginn des Unterrichts am Schulstandort GGS Tonstraße geben:

 

Planungen für den Beginn des Präsenzunterrichts an der Städtische Gemeinschaftsgrundschule Tonstraße – Stand 30.04.2020

 

Allgemeines

Die vorliegende Planung beinhaltet die Verhaltensregeln für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Gäste der Schule ab dem 07.05.2020.

  • Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die erkennbare Erkrankungssymptome zeigen, dürfen das Gebäude nicht betreten.
  • Die Klassenräume der Schule sind einer Grundreinigung unterzogen worden. Desinfektionsmaßnahmen am Mobiliar sowie an Kontaktflächen sind nach den Vorgaben der Bezirksregierung in der organisatorischen Verantwortung des Immobilien-Management-Duisburg (IMD) durchgeführt worden.
  • In allen zukünftig genutzten Klassenräumen sowie in den Toiletten stehen Waschmöglichkeiten für Hände zur Verfügung. Eine Desinfektion der Hände ist beim Betreten der Klassenräume vorgeschrieben (siehe unten).

Übergeordnete gesetzliche Bestimmungen sind hiervon unberührt und müssen eingehalten werden.

 

Zugang zum Schulgelände und Gebäude

Wir haben den Zugang zum Schulgelände und Gebäude wie folgt geregelt:

  • Das Schulgelände kann und soll nur über den Hauptzugang an der Tonstraße betreten werden. Den jeweiligen Teilklassen werden feste Aufstellplätze zugewiesen. Auf dem Schulhof sind Abstandsmarkierungen für die Schülerinnen und Schüler angebracht. Die LehrerInnen holen die Schülerinnen und Schüler zum Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof ab, sodass ein möglichst geregelter Zugang zu den Klassenräumen gewährleistet werden kann.

Zugang zu den Klassenräumen

Die Schülerinnen und Schüler, betreten das Gebäude nur in Begleitung ihrer KlassenlehrerInnen.

  • Unmittelbar nach Betreten des Gebäudes desinfizieren die Lehrerinnen die Hände der Schülerinnen und Schüler mit einer Sprühflasche. Die Abstandsregeln sind während dieser Prozedur möglichst einzuhalten. Im Anschluss gehen die Klassen den Flur entlang und über das rechte Treppenhaus in die jeweiligen Klassenräume. Die Klassenlehrer ordnen den Schülerinnen und Schülern in der Klasse feste Sitzplätze zu und notieren diese.
  • Nach Unterrichtsschluss gehen die Schülerinnen und Schüler, die zu Unterrichtsbeginn als letztes in die Klasse gekommen sind entsprechend als erstes aus der Klasse heraus. Die Schule wird durch das andere Treppenhaus verlassen. Die beschulten Klassen verlassen über den unteren Schulhof das Schulgebäude und gehen durch den Ausgang an der Hohenzollernstraße nach Hause.

 

Verhalten im Gebäude

  • Die Abstandsregel (1,5 m) ist zu jedem Zeitpunkt einzuhalten, d.h. auch, dass es nicht zu einer Gruppenbildung kommen darf (auch nicht auf dem Schulhof).
  • Auch sind allgemeine Hygieneregeln, wie z.B. die „Nies-Etikette“, einzuhalten. Bitte besprechen Sie diese Sachverhalte und Verhaltensweisen im Vorfeld mit Ihrem Kind.
  • Es besteht zwar zum jetzigen Zeitpunkt keine allgemeine Maskenpflicht, aber das Kollegium der GGS Tonstraße hat sich darauf verständigt, dass im Schulgebäude außerhalb der Klassenräume und bei eventuellen Toilettengängen eine Maske (z.B. Alltagsmaske) oder ein Halstuch (Mund und Nase bedeckt) zu tragen ist.

Elterngespräche

  • Eltern betreten das Schulgebäude nur nach Aufforderung bzw. auf Anweisung der Mitarbeiter der Schule. Anfragen/persönliche Gespräche mit KlassenlehrerInnen, der Schulleitung, dem Sekretariat werden auf ein Mindestmaß reduziert und nach Möglichkeit per Telefon bzw. Videotelefonat durchgeführt.

Unterrichtsplanungen

  • Die Grundschulen des Landes NRW sind heute durch eine Email des Ministeriums für Schule und Bildung informiert worden, wie der Start des Präsenzunterrichts für die Klassen 1-4 ausgestaltet werden soll:

„Eckpunkte für schulische Konzepte

Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit von Raum- und Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen. Zudem werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schulen wegen der unvermeidlichen Beschäftigungsverbote für einen Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass eine Rückkehr zu einem „normalen“ Unterricht in diesem Schuljahr nahezu auszuschließen ist.

Ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihren Schulen längst an Konzepten arbeiten und sich frühere Informationen und Orientierung gewünscht hätten. Aber auch wir wissen erst seit dieser Woche, dass sich aus dem für den 30. April 2020, also für heute, angesetzten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine neuen und weitergehenden  Beschlüsse zu den Schulen ergeben sollen, sondern diese erst in Kenntnis belastbarer Zahlen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen nach den ersten Öffnungen auf der Konferenz der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 gefasst werden sollen. Auf diese Information hin haben wir die Verbändegespräche so schnell wie möglich geführt.

Wir alle sind uns bewusst, dass die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten der Schulen zum Teil unterschiedlich sind und dass alle Schulen – gerade in dieser schwierigen Zeit – das Beste für Ihre Schülerinnen und Schüler erreichen wollen. Allerdings müssen Bildungschancen möglichst gleich verteilt sein. Bei aller Flexibilität und bei allem kreativen Engagement vor Ort brauchen wir in dieser außergewöhnlichen Situation für die kommenden Wochen eine landesweit stabile und klare gemeinsame Basis.  Daher sind die folgenden Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes unbedingt zu berücksichtigen:

  • Wenn Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden müssen und nicht alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur jeweils an einem einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe einer Woche ergibt sich daraus ein „rollierendes“ System mit tageweisem Unterricht für nur einzelne Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz.
  • Ein „Schichtbetrieb“, bei dem an einem Tag unterschiedliche Schülergruppen verschiedener Jahrgänge zu unterschiedlichen Tageszeiten in die Schule kommen, ist ausgeschlossen.
  • Jede Schule passt diese Mindestvorgaben auf ihre individuelle Situation an. Alle Planungen sollen auf Sicherheit ausgelegt sein, so dass bei immer möglichen Personalengpässen – ganz unabhängig von Corona – keine sofortigen Anpassungen erfolgen müssen.
  • Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch eine Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben, ist ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den Sommerferien zu erstellen.
  • Der Umfang des Unterrichts an Präsenztagen hängt wesentlich von den Möglichkeiten der einzelnen Schule ab. Der Präsenztag soll gleichwohl für die Kinder als ganztägiges Angebot – also auch unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag konzipiert werden.
  • Bei der Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht alle am Präsenztag anwesenden Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die Pause gehen, um hier mögliche Kontakte zu reduzieren.

Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:

  • Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern,
  • ab dem 11. Mai ein Jahrgang pro Werktag in der Schule,
  • an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich, (Die Betreuung in der Offenen Ganztagsbetreuung kann aufgrund von Personalmangel voraussichtlich nicht durchgeführt werden.)
  • nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien
  • bei Fortsetzung der Notbetreuung.“ Email des MSB vom 30.04.2020

 

Das Kollegium der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule wird auf der Grundlage der Vorgaben durch das MSB vom 30.04.2020 und vorbehaltlich der Entscheidungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai vorsorglich einen Plan für alle Jahrgänge am Wochenende für die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler ausarbeiten und Ihnen diesen zeitnah in der kommenden Woche übermitteln. Sollten die MinisterpräsidentInnen und die Bundeskanzlerin am 06.05.2020 den Schulbeginn für die 1.-3. Schuljahre zunächst nochmals aussetzen, dann werde ich die betroffenen Eltern entsprechend informieren.

Ich kann Ihnen aber bereits jetzt mitteilen, dass alle Klassen durch die Klassenlehrer in zwei möglichst gleich große Lerngruppen aufgeteilt werden, damit in den Klassenräumen die Abstandsregeln eingehalten werden können.

Die eingeteilten Lerngruppen werden an den jeweiligen Schultagen zeitlich versetzt und generell in unterschiedlichen Unterrichtsräumen in der Regel durch die/den Klassenlehrer unterrichtet, damit die nachfolgenden Lerngruppen keinem erhöhtem Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

 Voraussichtlich werden die Lerngruppen aufgrund der derzeitigen Stellenbesetzungslage mit folgenden Stundenumfängen pro Woche unterrichtet:

  1. Schuljahre: drei Unterrichtsstunden pro Woche jeweils an einem Tag in der Woche
  2. Schuljahre: drei Unterrichtsstunden pro Woche jeweils an einem Tag in der Woche
  3. Schuljahre: drei Unterrichtsstunden pro Woche jeweils an einem Tag in der Woche
  4. Schuljahre: vier Unterrichtsstunde pro Woche jeweils an einem Tag in der Woche

Die vierten Schuljahre werden in der kommenden Woche definitiv in der Schule unterrichtet. Die erste Lerngruppe wird am Donnerstag (07.05.2020) und die zweite Lerngruppe wird am Freitag (08.05.2020) zur Schule kommen, beide Lerngruppen werden jeweils vier Unterrichtsstunden durch die Klassenlehrerin unterrichtet. Die genauen Uhrzeiten werden Ihnen die Klassenlehrerinnen noch mitteilen.

  • An den Präsenzunterrichtstagen findet kein videokonferenzgestützter Unterricht für die jeweiligen Klassen statt.
  • Durch den Anstieg an Notbetreuungsplätzen kann es dazu kommen, dass die KlassenlehrerInnen auch in der Notbetreuung eingesetzt werden, so dass an diesen Tagen für die entsprechenden Klassen ebenfalls kein videokonferenzgestützter Unterricht stattfinden kann.
  • Wir sind bemüht, dass jede Klasse möglichst drei Mal in der Woche neben dem Präsenzunterricht eine videogestützte Lernbegleitung durch die KlassenlehrerIn erfährt.

Ich möchte Sie bitten, zu Beginn der kommenden Woche in regelmäßigen Abständen Ihr Emailpostfach auf dem iServ-Server zu überprüfen, da die Kolleginnen Ihnen die Gruppeneinteilung und den Stundenplan für Ihr Kind per Mail zu senden werden und in diesem Rahmen die Ausführungen bzgl. des „Schulstarts“ noch einmal präzisieren werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer gerne zur Verfügung.

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes verlängertes Wochenende!

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Puy-Merks

Städtische Gemeinschaftsgrundschule Tonstraße
Tonstraße 16a
47058 Duisburg

Telefon: +49 203 2834949
Telefax: +49 203 2834962


Update 24.04.2020

 

Sehr geehrte Eltern,

 

die erste Unterrichtswoche nach den „Osterferien“ liegt nun hinter uns. Wir sind diese Woche flächendeckend in den videokonferenzgestützten Unterricht in allen Klassen gestartet.

 

Wie uns allen hoffentlich klar war, konnte es zu Beginn der Umsetzung an einigen Stellen zu Schwierigkeiten und Problemen kommen, welche aber mit viel Engagement von Ihnen und dem Kollegium in enger Zusammenarbeit überwiegend behoben werden konnten.

 

Ich kann/möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass das Geleistete keine Selbstverständlichkeit ist. Hätte mir vor sieben Wochen jemand mitgeteilt, dass an der GGS Tonstraße zum 20.04.2020 fast alle 325 Schülerinnen und Schüler auf dem Wege der Videokonferenz bei ihrem Lernen begleitet werden, dann hätte ich diese Aussage in das Reich der Fabeln und Märchen einsortiert…

 

Des Weiteren sind mittlerweile über 90% der Schülerinnen und Schüler auf der Kommunikationsplattform Iserv angemeldet, welches den Informationsaustausch zwischen den Lehrern und den Eltern deutlich vereinfacht und das Lernen ebenfalls positiv unterstützen kann und wird.

 

Ich bedanke mich daher für das außerordentliche Engagement der Kinder und Eltern bei ihnen.

Ich möchte Ihnen nun noch einige Informationen als Ausblick auf die kommenden Tage / eventuell Wochen geben:

Home-Schooling

 

Die Jahrgänge 1-3 werden selbstverständlich über den 04.05.2020 hinaus im Home-Schooling durch die LehrerInnen begleitet.

 

Zeugnisse

Sobald das Ministerium Regelungen/Vorgaben bzgl. der Zeugnisse für die Klassen festlegt hat, werden die Klassenlehrer/innen Sie entsprechend informieren.

 

Notbetreuung

Ich möchte erneut auf die Möglichkeit der Notbetreuung hinweisen. Sie haben in Notlagen, vorbehaltlich, dass Sie in einem Berufsfeld der anspruchsberechtigten Personen arbeiten, die Möglichkeit, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Zur besseren Personalplanung für die Notbetreuung benötigten wir allerdings einen gewissen Vorlauf, sodass wir um eine frühstmögliche Anmeldung bitten. (Antragsunterlagen finden Sie auf www.tonschule.de)

 

Iserv

Ich möchte Sie bitten, möglichst regelmäßig Ihr Emailpostfach bei I-serv auf neue Emails zu prüfen, da wir ab dem kommenden Montag, 27.04.2020 nur noch ausschließlich diese Plattform nutzen werden.

Eltern, welche nach wie vor Probleme bei der Registrierung haben, können sich gerne an die Klassenlehrer/innen wenden. Sie erhalten dann Unterstützung für die weiteren Schritte.

 

Eventueller Schulstart für die 4. Schuljahre zum 04.05.2020

Die Grundschulen planen momentan den Schulstart für die vierten Schuljahre. Die genauere Planung kann allerdings erst erfolgen, wenn die durch die Kultusministerkonferenz erarbeiteten Vorgaben und Richtlinien den Schulen zur Verfügung gestellt wurden. Da die KMK diese Vorgaben erst am 29.04.2020 vorstellen wird, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Aussage zu dem Unterrichtsumfang der Lerngruppen tätigen.

Einige Informationen zum Unterricht wurden uns mit der Mail des Ministerium vom 18.04.2020 mitgeteilt:

 

• Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Teilnehmerzahl ist zu begrenzen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und der Zahl der benötigten Aufsichtspersonen. Es muss zwischen den Schülerinnen und Schülern (Prüflingen) und zwischen diesen und Lehrkräften (Prüfende / Aufsichtspersonal) ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden können.

Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.

Personen mit bestimmten Vorerkrankungen (s.o.) sollten Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt nehmen.

 

• Persönliches Verhalten

Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden.

 

• Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Symptomen

Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen auszuschließen. Die Beteiligten (Prüflinge und Prüfende) sollten keiner gefährdeten Gruppe (s.o.) angehören. Zur Symptomatik bei COVID-19 finden Sie Hinweise in der verlinkten medizinisch-hygienischen Stellungnahme.

 

• Gestaltung des Unterrichts- bzw. Prüfungsraums

Die Gestaltung der Räumlichkeit muss von der Tisch- und Sitzordnung, dem Zugang zum Raum (auch Treppenhäuser und sonstige Verkehrsflächen) und zum Sitzplatz, den Belüftungsmöglichkeiten und dem Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten die Gewähr bieten, dass der vorgegebene Mindestabstand zwischen Prüflingen und Prüfern von 1,5 Metern zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Die Hand-Kontaktflächen wie z.B. Tische sollen leicht zu reinigen sein.

 

• Erweiterte Präventivmaßnahmen durch Tragen von Masken

Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.

 

Händewasch- und Händedesinfektionsmöglichkeiten

Es ist für ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten zu sorgen. Die Sanitäranlagen müssen mindestens mit ausreichend Seifenspendern ausgestattet sein. Sie müssen unter dem Kriterium der Abstandswahrung gut erreichbar sein. Der Zugang zur Händedesinfektion sollte vor Eintritt in den Unterrichts- bzw. Prüfungsraum und gegebenenfalls zusätzlich an gut erreichbaren Plätzen im Gebäude wie z.B. auf Fluren ermöglicht werden. Auf das Händeschütteln soll verzichtet werden. Die Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen werden. Hautverträgliche Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis können bei nicht sichtbarer Verschmutzung alternativ benutzt werden.

 

Sobald ich weitergehende Informationen erhalte, werde ich diese schnellstmöglich an die Eltern der 4. Schuljahre weitergeben.

 

Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende!

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Puy-Merks


Update 21.04.2020

 

Sehr geehrte Eltern,

 

das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein – Westfalen  hat mit einer weiteren Schulmail  die Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung angekündigt:

 

„Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten. Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.“

 

Zudem wurde entschieden, dass es mit sofortiger Wirkung kein Notgruppenbetreuungsangebot mehr für die Wochenenden sowie für Feiertage und Ferientage geben soll. An „Beweglichen Ferientagen“ bzw. an Terminen, an denen Ganztagskonferenzen geplant waren, soll hingegen Notbetreuung angeboten werden.

 

Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

 

Die weiteren Bedarfsgruppen sind nun benannt worden. Sie können diese der bereitgestellten pdf.Datei entnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Alexander Puy-Merks


Update 16.04.2020

 

Sehr geehrte Eltern der Klassen 1-4,


ich hoffe, Sie hatten erholsame und gesegnete Osterferien und konnten das tolle Wetter einigermaßen genießen.

Sie haben sicherlich bereits den Medien entnommen, dass die Grundschülerinnen und -schüler ab dem 20.04.2020 weiterhin im "Home-Schooling" unterrichtet werden.

Die vierten Schuljahre sollen nach den Planungen der Landesregierung voraussichtlich zum 04.05.2020 täglich für eine sehr begrenzte Unterrichtszeit beschult werden. Die Klassenpflegschaften der vierten Klassen werden zu diesem Sachverhalt in der kommenden Woche entsprechend informiert.

Ich möchte Ihnen auf diesem Wege nun einige Dinge mitteilen, welche das Kollegium in den kommenden Tagen mit Ihnen und den Schülerinnen und Schülern umsetzen möchte, um den Unterricht und die Kommunikation zielführender zu gestalten.

Videokonferenzen mit den Klassen

Vor den Osterferien haben fünf Klassen unserer Schule Videokonferenzen mit ihren Klassen getestet und erste Erfahrungen sammeln können. Das Kollegium hat sich in den Osterferien intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt, sodass die KlassenlehrerInnen sich auf einen Mindeststandard verständigt haben:

  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten pro Tag mindestens eine Stunde lang die Möglichkeit, sich mit der jeweiligen Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer auszutauschen und Hilfestellungen anzufordern.
  • Das Kollegium hat sich auf die Videokonferenzplattform jit.si verständigt (Open-Source) Es ist keine Registrierung nötig. Die Anmeldung erfolgt über einen Link und das durch die KlassenlehrerIn hinterlegte Passwort.
  • Die Teilnahme an den Videokonferenzen ist freiwillig.
  • Für die Durchführung innerhalb der Klassen erhalten Sie bei Bedarf noch weitere Informationen und Hilfestellung durch den / die jeweilige KlassenlehrerIn.

Folgende Verhaltensweisen (Etikette) für die Videokonferenzen werden vom Kollegium durch alle Teilnehmer erbeten:

  • Bitte stellen Sie zu Beginn der Videokonferenz das Mikrofon aus, da es sonst zu sehr lauten Nebengeräuschen kommen kann.
  • Die Kinder beachten die im ersten Treffen besprochenen Regeln.
  • Es ist allen Teilnehmern möglich, eine Videokonferenzsitzung aufzuzeichnen. Ich teile Ihnen mit, dass das Aufzeichnen der jeweiligen Videokonferenzen durch das Kollegium unerwünscht ist. Sollte es zu Verstößen kommen, werden die entsprechenden Teilnehmer zunächst verwarnt und gegebenenfalls temporär ausgeschlossen.

Ich möchte an dieser Stelle eindringlich darauf hinweisen, dass das Kollegium der GGS Tonstraße sich mit viel Engagement und Einsatzbereitschaft auf den Weg gemacht hat, um die Schülerinnen und Schüler unserer Schule möglichst optimal unter den erschwerten Bedingungen im Lernprozess zu begleiten. Da die Kolleginnen aber unterschiedliche Voraussetzungen in Bezug auf den Umgang mit den technischen Medien mitbringen, kann es von Klasse zu Klasse zu unterschiedlichen Umsetzungen kommen. Daher hat sich das Kollegium im Vorfeld auch auf einen "Mindeststandard" verständigt. Ich bitte, diesen Sachverhalt zu berücksichtigen, da es anfänglich auch zu Startschwierigkeiten kommen kann.

Wir alle werden gemeinsam daran arbeiten, dass möglichst alles reibungslos laufen kann.

Hilfestellung für die Anmeldung im Videokonferenzraum:

 

Jitsi mit PC/Laptop:https://www.youtube.com/watch?v=vuGZDZYJy54

Jitsi mit dem Smartphone:https://www.youtube.com/watch?v=MMLSIAHZl

 

Iserv-Kommunikationsplattform

Iserv ist eine Kommunikationplattform, welche den Schulen zunächst durch Iserv bis zu den Sommerferien kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde, damit die Kommunikation zwischen Schulen und Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern optimiert werden kann. Ich bin bemüht, die Plattform auch über die Sommerferien hinaus weiter zu nutzen, sodass wir auch zukünftig mit dieser Plattform arbeiten wollen. Ich bin diesbezüglich bereits in Kontakt mit dem Schulträger.

Das Kollegium hat sich auch mit dieser Software in den vergangenen zwei Wochen intensiv auseinandergesetzt. Wir beabsichtigen, ab dem kommenden Montag, 20.04.2020 die gesamte schulische Kommunikation auf diesen Kanal umzustellen.

Jedes Kind erhält einen eigenen Zugang bzw. eine Mail-Adresse über I-serv. Den Benutzernamen erhalten Sie zeitnah von der KlassenlehrerIn Ihres Kindes per Mail, das Passwort für den Zugang ist das Geburtsdatum Ihres Kindes: TT.MM.JJJJ. Sie werden nach der ersten Anmeldung aufgefordert, das Passwort zu ändern. Sollten Sie bei der Anmeldung Probleme haben, dann wenden Sie sich bitte an die/den KlassenlehrerIn Ihres Kindes.

Sie gelangen über die Internetseite der Schule zu der Anmeldeseite des Servers:

https://ggs-tonstrasse.schulserver.de/

Ein Video bietet Hilfestellung für die Nutzung von Iserv:

https://iserv.eu/videos/erste-schritte/schueler

 

Notbetreuung

Ich möchte Sie noch einmal auf die Möglichkeit der Notbetreuung hinweisen. Sie haben in Notlagen vorbehaltlich, dass Sie in einem Berufsfeld der anspruchsberechtigten Personen arbeiten, die Möglichkeit, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, Ihr Kind an einzelnen Tagen bzw. am Wochenende in die Notbetreuung zu geben.

Zur besseren Personalplanung für die Notbetreuung benötigten wir allerdings einen gewissen Vorlauf, sodass wir um eine frühstmögliche Anmeldung für die Notbetreuung bitten. (Antragsunterlagen finden Sie auf www.tonschule.de)

 

Elternsprechtag

Das Kollegium plant, eventuell für Anfang Juni einen Elternsprechtag für die Jahrgänge 1-3 anzubieten. Die Gesprächstermine würden ebenfalls per Videokonferenz oder telefonisch abgehalten. Weitere Informationen bzgl. des Elternsprechtages erhalten Sie entsprechend in den kommenden Wochen durch die KlassenlehrerInnen.

 

Das hört sich für viele erst einmal viel an, gemeinsam werden wir die Umsetzung aber sicher schaffen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Alexander Puy-Merks

Städtische Gemeinschaftsgrundschule Tonstraße
Tonstraße 16a
47058 Duisburg


Update: 06.04.2020

 

Liebe Eltern,

 

Vergleichsarbeiten in der Grundschule (VERA 3)

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die Vergleichsarbeiten VERA 3 in diesem Jahr in den Ländern freiwillig durchgeführt werden können. Nordrhein-Westfalen wird einmalig darauf verzichten. Auch eine spätere oder freiwillige Testung ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.

 

Sollten Sie an den Informationen, die uns aus dem Schulministerium regelmäßig erreichen, im Detail interessiert sein, so nutzen Sie bitte die Seiten des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html

 

Herzliche Grüße

 

Alexander Puy-Merks


Update: 03.04.2020

Sehr geehrte Eltern,

ich hoffe, es geht Ihnen und Ihren Familien gut und Sie sind alle wohlauf.

Wir sind nun mittlerweile am Ende der dritten Woche der Schulschließung angelangt und die Herausforderungen, welchen Sie, die KollegInnen und vor allen Dingen Ihre Kinder sich permanent stellen sind außerordentlich herausfordernd. Ich möchte mich auf diesem Wege nochmals für die tolle und vertrauensvolle Zusammenarbeit der letzten Wochen bedanken.

Die KlassenlehrerInnen haben Sie bereits darüber informiert, dass die Jahrgangsteams gemeinsam für die jeweiligen Jahrgänge eine Lernpinnwand/padlet mit freiwilligen Lernangeboten zusammengestellt haben, welche auf der Internetseite der Schule veröffentlicht wurden. Ich wünsche Ihren Kinder viel Spaß beim Ausprobieren der verschiedenen/freiwilligen Lernangebote.

In den Osterferien werden die KlassenlehrerInnen die Kinder nicht mit Unterrichtsmaterial versorgen, sondern die Kinder sollen in dieser Zeit etwas zur Ruhe kommen.

Da wir in dieser Woche, nach der Beendigung der Quarantäne, mit der Notbetreuung gestartet sind, möchte ich Sie nochmals auf dieses Angebot hinweisen. Sie haben in Notlagen vorbehaltlich, dass Sie in einem Berufsfeld der anspruchsberechtigten Personen arbeiten, die Möglichkeit, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, Ihr Kind an einzelnen Tagen bzw. am Wochenende in die Notbetreuung zu geben.

Zur besseren Personalplanung für die Notbetreuung benötigten wir allerdings einen gewissen Vorlauf, sodass wir um eine frühestmögliche Anmeldung für die Notbetreuung bitten. (Antragsunterlagen finden Sie auf www.tonschule.de)

Die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Tonstraße hat für eine noch schnellere Kommunikation bzgl. der Notbetreuung eine "Notfall"-Mobilnummer eingerichtet: 015734409935 unter der Sie zu Problemstellungen die Schule betreffend in der Zeit von 11.00 Uhr - 15.00 Uhr anrufen können. Selbstverständlich besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit eine Email zu schreiben.

Das Kollegium wird in den kommenden vierzehn Tagen einen "Plan B" erarbeiten, um ein möglichst anschlussfähiges Arbeiten für die uns anvertrauten Kinder für die Schulsituation nach der Schulschließung zu gewährleisten, welcher dann greifen wird, falls die Schulen zum 20.04.2020 nicht wieder geöffnet werden. Ich werde Sie diesbezüglich in der Woche vor dem 20.04.2020 informieren.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien erholsame und hoffentlich gesunde Osterfeiertage.

Ich stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Puy-Merks

Städtische Gemeinschaftsgrundschule Tonstraße
Tonstraße 16a
47058 Duisburg

Telefon: +49 203 2834949
Telefax: +49 203 2834962


Update 27.03.2020: Liebe Eltern, anbei finden Sie einen Brief von Frau Ministerin Gebauer.


Update 26.03.2020: Liebe Eltern, anbei finden Sie eine Information Institut für Jugendhilfe


20.03.2020

Liebe Eltern der Klassen 1-4,

 

bezüglich der Notgruppensituation gibt es von Seiten der Landesregierung folgende Änderungen und Ergänzungen ab 30. März 2020:

 

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine wichtige Erleichterung:

 

  • Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist.
  • Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.
  • Zudem ist es unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet.
  • Es steht ab dem 30. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Bitte bleiben Sie gesund!

 

Herzliche Grüße

 

Alexander Puy-Merks


Liebe Eltern der Klasse 1-4,

ich hoffe, es geht Ihnen und Ihren Lieben gut und Sie sind alle gesund.

Da die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Tonstraße voraussichtlich ab dem 30.03.2020 für die Zeit der Schulschließung bis zu den Osterferien nach Bedarfslage Notgruppen an der Schule einrichten wird, möchte ich Ihnen mit der heutigen Email das Procedere bzgl. der Anmeldung/Berechtigungsprüfung durch die Schulleitung erläutern.

Den Personenkreis (Kritische Infrastruktur), welcher die Notgruppenbetreuung in Anspruch nehmen könnte, finden Sie auf der Homepage der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Tonstraße als Pdf-Dokument zum Download. (www.tonschule.de).

Die Eltern, welche zu dem berechtigten Personenkreis gehören und keine andere private Betreuungsmöglichkeit haben, können sich das Formular zur Beantragung des Notgruppenplatzes ebenfalls auf der Hompage der GGS Tonstraße herunterladen (www.tonschule.de).

Procedere für die Anmeldung zur Notgruppe:

Die Anmeldung und Bedürftigkeitsprüfung wird folgendermaßen durchgeführt:
  • Die "Anmeldeunterlagen" können über die Internetseite der GGS Tonstraße heruntergeladen werden.
  • Die durch den jeweiligen Arbeitgeber ausgefüllten Anmeldeunterlagen werden bitte  als Anhang an die Schul-Emailadresse (ggs.tonstr@stadt-duisburg.de)  versandt.
  • Nach der Berechtigkeitsprüfung durch die Schulleitung erhalten Sie bis zum 26.03.2020 eine Zu- bzw. Absage, ob Ihr Kind in die Notgruppe aufgenommen wurde.
  • Die Betreuung ist möglich von 7:15 Uhr bis 16.00 Uhr – Sie teilen uns die gewünschten Betreuungszeiten bereits mit der ersten Email an die Schule mit, damit wir unabhängig von der jeweiligen Berechtigung den Personaleinsatz strukturieren können.
  • In der Regel soll es keine Gruppengröße über 5 Kinder geben.
  • Wir bemühen uns, dass die Infektionsrisiken möglichst minimiert werden, daher werden  in der Regel keine Gruppengröße über 5 Schüler im jeweiligen Jahrgang angeboten.
  • Die Kinder werden nicht über die Schule verpflegt. Sie nehmen sowohl Getränke als auch Lebensmittel ausschließlich von zuhause mit.
Sollte das Gesundheitsamt die "absolute" Schulschließung über den 27.03.2020 hinaus verlängern, dann werde ich Sie zeitnah über diesen Sachverhalt informieren.
 
Ich danke Ihnen für Ihre Mitwirkung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Puy-Merks

 

Email 20.03.2020 (1)

Nachtrag:

 

Liebe Eltern der Klasse 1-4,

 

mich erreichte gerade eine Email der Bezirksregierung Düsseldorf. Aus dieser Email ergeben sich einige Änderungen in Bezug auf die Notgruppenbetreuung, welche ich Ihnen schon jetzt mitteilen möchte, damit Sie entsprechend planen können.

 

Auszug aus der Email des MSW/der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20.03.2020, 15.49 Uhr.

 

  • Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
  • Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
  • Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

An dem skizzierten Procedere für die Bedarfsanmeldung für die Notbetreuung voraussichtlich ab dem 30.03.2020 hat sich nichts geändert. Sollten sich im Verlaufe der kommenden Woche oder am Wochenende noch Änderungen ergeben, dann werde ich mich selbstverständlich zeitnah melden. Ich bitte Sie daher in regelmäßigen Abständen Ihr Emailpostfach auf neue Emails zu prüfen.

 

Passen sich Sie auf sich auf!

 

Herzliche Grüße

Alexander Puy-Merks

 

Email 20.03.2020 (2)